Liebe Gäste,
ab dem 03.04.2022 entfällt die 3G-Regelung für Übernachtungsbetriebe / Ferienwohnungen. Das macht das Alltagsleben endlich wieder einfacher... Ab sofort besteht keine Nachweispflicht mehr, ob unsere Gäste geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Trotz der Erleichterungen werden wir unsere Gäste - bis auf weiteres - aber auch weiterhin mit Abstand und Maske (in den Innenräumen) begrüßen.
Wie lange ist die CoronaSchVO gültig?
Die aktuelle Verordnung des Landes NRW ist bis zum 30.04.2022 gültig. Sobald es Änderungen gibt, werden wir Sie hier informieren.
Beherbergungsverbot - und jetzt?
Sollte aufgrund steigender Inzidenzwerte ein Übernachtungsverbot bzw. Verbot touristischer Vermietungen erneut in Kraft treten, ist eine kostenfreie Stornierung selbstverständlich möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden wir Ihnen kurzfristig erstatten. Eine Umbuchung zu einem späteren Termin ist aber auch möglich.
KEIN Reise-/Übernachtungsverbot - Ihr Corona-Test ist aber positiv?
Es bestehen keine Reisebeschränkungen, Sie wurden aber positiv auf Corona getestet? In diesem Fall greifen unsere mietvertraglichen Stornierungsbedingungen.
Nicht geimpft?
Ohne Impfschutz ist eine Beherbergung derzeit nicht gestattet. Es gelten die mietvertraglichen Stornierungsbedingungen.
Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittversicherung mit COVID19-Schutz abzuschließen, z. B. bei der Europ Assistance
Fragen?
Sollten noch Fragen offen sein, helfen wir Ihnen gern weiter.
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0)2472 75 90 oder schriftlich unter info.torfstecher@t-online.de