Urlaub mit dem Hund

 

 

Wir haben ein Herz für Fellnasen - bei uns sind Hunde willkommen!

 

Ein Hund ist ein Familienmitglied und soll gemeinsam mit seinem Rudel schöne Urlaubstage verbringen. 

 

Aber unsere Ferienwohnung wird auch von Gästen ohne Hund bebucht. Deshalb bitten  wir Sie als Hundehalter, die nachstehenden Regeln zu beachten, damit wir weiterhin die Vermietung an Feriengäste mit Hund gewährleisten können.

 

 

 

  • Grundsätzlich setzen wir eine gute Erziehung und die Stubenreinheit Ihres Hundes voraus.
  • Es sind max. 2 Hunde erlaubt. Sie können nach Rücksprache entweder 2 kleinere Hunde (z. B. Dackel) ODER 1 größeren Hund (z. B. Labrador) mitbringen. Bitte teilen Sie uns bei Buchung mit, wie viele Hunde mitreisen. Andere Haustiere (Katzen, Vögel, Fische, Kaninchen etc.) sind nicht erlaubt.
  • Bitte bringen Sie für Ihren Hund eine Liegedecke oder Körbchen für den Schlafplatz im Erdgeschoss mit.

  • Haben Sie stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner und denken Sie daran: für Ihren Liebling ist diese Ferienwohnung erst einmal neu. Lassen Sie den Hund deshalb bitte niemals unbeaufsichtigt!
  • Leinen Sie bitte Ihren Hund außerhalb der Räumlichkeiten immer an.
  • Hunde dürfen nicht auf die Sitzmöbel und auch nicht in die Betten. Das 1. OG ist wegen der Schlafzimmer und der Treppe absolut tabu! Ebenso das Schlafzimmer im Erdgeschoss. Bei Nichtbeachtung müssen wir bei Verunreinigungen durch Tierhaare auf Sofa und Bettzeug eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50,00 € berechnen.
  • Ball spielen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet.
  • Durch den Hund verursachte Verschmutzungen sind durch den Mieter zu entfernen.
  • Bitte richten Sie Futterplätze ausschließlich in der Küche oder Diele auf gefliestem Boden ein. Wasserschüsseln und eine Napfunterlage befinden sich in der Küche.
  • Bitte entsorgen Sie die „Hinterlassenschaften“ des Hundes im Außenbereich der Unterkunft umgehend (am besten in einem gut verschlossenen Kotbeutel in die Restmülltonne).
  • Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.
  • Sie als Mieter haften für alle Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang. Bitte teilen Sie uns durch den Hund verursachte Beschädigungen umgehend mit.